Allgemeine Geschäftsbedingungen
Campingplatz Hohe Leuchte
Mittelweg 164
23743 Grömitz
Tel.: +49 4562 - 22 55 07
Fax: +49 4562 – 22 55 099
hoheleuchte@camping-groemitz.de
Geschäftführung
Hagen Garms
Gesellschafter
Hagen Garms
Dierk Garms
UStIdNr: DE293461584
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Campingast und der Garms Ostseecamping GmbH & Co. KG. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung vom Campinggast ausdrücklich anerkannt.
Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz in Grömitz Vertragsbestandteil.
1. Angebot
Die Erstellung eines Angebotes ist unverbindlich und kostenlos, dieses erfolgt in der Regel per eMail oder telefonisch. Eine Preisliste ist unter https://camping-groemitz.de/camping-hohe-leuchte/camping#preise_hoheleuchte zu finden.
2. Reservierung / Buchung
Buchungen bzw. Reservierungen können nur auf der Homepage unter: https://camping-groemitz.de/camping-hohe-leuchte/buchungsanfrage/eine-buchungsanfrage-senden, per formloser E-Mail unter hoheleuchte@camping-groemitz.de, telefonisch unter +49 4562 – 22 55 07 oder während der Rezeptionsöffnungszeiten, persönlich, vor Ort vorgenommen werden. Eine Mindestreservierungszeit entnehmen Sie unserer Homepage. Nähere Infos zu den Sparten Camping, Mietwohnwagen oder Ferienwohnung ebenfalls.
3. Buchungsbestätigung
Der Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung oder eine bestätigte eMail zustande. Eine bestätigte Reservierung ist für beide Vertragspartner bindend.
Nach Eingang der Bestätigung durch den Campinggast, ist der Stellplatz bis zum Anreisetag ab 11 Uhr reserviert und bis zum Ende der Rezeptionsöffnungszeit (18:00 Uhr) freigehalten. Der Campinggast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.
4. Reisegrupppen
Gruppen, von mindestens 5 Personen, werden nur nach Voranmeldung angenommen. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe, ein von der Gruppe bevollmächtigter, verantwortlicher Ansprechpartner, vor Ort der Campingplatzverwaltung zur Verfügung zu stehen. Vorauszahlung der Buchung, siehe Pkt. 14
5. Jugendliche
Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde. Alle Gäste müssen 18 Jahre alt sein.
6. Anreise und Abreise
Als Miettag gilt die Zeit von 15.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages. Der Stellplatz kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden. Er ist am Tage des Mietzeitendes bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe am Tage des vereinbarten Mietendes bis 11.00 Uhr, können wir nach unserer Wahl den Preis für einen zusätzlichen Miettag erheben, die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten. Nach Absprache mit der Campingplatzverwaltung kann unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden, wenn dies belegungstechnisch möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ferienwohnung und Mietwohnwagen. Eine vorzeitige Abreise ist der Campingplatzverwaltung unverzüglich bekannt zu geben.
Anreisen vor 15 Uhr, sind ebenfalls mit der Campingplatzverwaltung rechtzeitig zu klären, hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Ein Kostenaufschlag kann erhoben werden.
Die Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen. Verspätungen sind telefonisch im Büro zu melden. Sollte dieses nicht erfolgen bzw. keine Erreichbarkeit sein, so hat der Vermieter das Recht, den Stellplatz ab 18:00 Uhr anderweitig zu vermieten.
7. Platznutzung
Der zugewiesene Stell- oder Zeltplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und darf nur mit einem PKW befahren werden. Für die angemeldeten Personen haftet der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, persönlich und für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
8. Rückgabe
Der Standplatz ist am Abreisetag ordnungsgemäß und gereinigt zurückzugeben. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
9. Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Den Weisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, dem Mieter einen anderen Standplatz zuzuweisen, wenn dies aus erheblichen Gründen (z.B. Brandschutz, Sicherheitsabstände) oder aus technischen Gründen notwendig ist. Die Umlegung muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.
10. Mietgegenstand
Jeder Mieter und Mitreisende ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Inventar und den gemieteten Standplatz sowie das Eigentum der anderen Campingplatznutzer pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, uns zu melden und zu ersetzen.
11. Besucher
Die Nutzung des Standplatzes ist nur dem Mieter und seinen im Vertrag namentlich benannten Mitreisenden gestattet. Besucher sind vor dem Betreten der Anlage in der Rezeption anzumelden. Der Mieter hat für die Besucher ein gesondertes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Preisliste zu entnehmen ist.
12. Ruhezeiten
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit. Eine An- bzw. Abreise ist innerhalb dieser Zeiten nicht möglich.
13. Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingplatzverwaltung den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
14. Leistungen, Preise, Zahlung:
Die Garms Ostseecamping GmbH & Co KG ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise zu zahlen.
Eine Anzahlung ist bei einer Buchung der Stellplätze, Ferienwohnung und Mietwohnwagen erforderlich. Die Rechnung ist spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum, per Banküberweisung, vollständig und ohne Abzug zu begleichen. Eventuelle Zusatzleistungen während des Aufenthalts werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei allen anderen Buchungsobjekten ist der Rechnungsbetrag bei Abreise, vollständig und ohne Abzug, zu entrichten.
Die aktuelle Preisliste ist unter https://camping-groemitz.de/camping-hohe-leuchte/camping#preise_hoheleuchte zu finden.
Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die auch im Aushang neben der Rezeption befindet. Die Zahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte mit PIN erfolgen.
Sollte es zu kurzfristigen Preisänderungen gekommen sein, so finden Sie die aktuellen Preise auf der Internetseite.
15. Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag:
Die Garms Ostseecamping GmbH & Co KG ist berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B, über die Identität des Auftraggebers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.
16. Rücktritt des Auftraggebers
Bei Rücktritt ist die Garms Ostseecamping GmbH & Co KG berechtigt, Stornokosten als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, gemäß der nachstehenden Staffel von –fristen und Prozentsätzen:
a) über 30 Tage vor Anreise 0 % (kostenfrei)
b) bis 14 Tage vor Anreise 20 %
c) bis 7 Tage vor Anreise 30 %
d) unter 7 Tage vor Anreise 50 %
e) am Tage der Anreise oder keine Absage 70 %
Bei vorzeitiger Abreise ist der Kunde verpflichtet, für den restlichen Zeitraum die Kosten zu begleichen.
Last-Minute Buchungen:
Bei kurzfristigen Buchungen, bis zu 72 Stunden vor Anreise, fallen bei Rücktritt 10 % der Rechnung als Stornokosten an.
17. Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Sie tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere angemeldete Personen aus bestimmten Gründen nicht reisen können. Ihr Versicherungsmakler kann hierzu Auskunft geben.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
19. Kündigung
Der Campingplatz Hohe Leuchte ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
20. Haftung
Der Campingplatz Hohe Leuchte haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
21. Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung, welche an der Rezeption aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich. Aus wichtigem Grunde, so z. B. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung, sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
22. Parken
Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Campingplatzes auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.
23. Nutzbarkeit des Campingplatzes
Sollte der Campingplatz durch eine behördliche Anordnung für den Dauercamper nicht nutzbar sein, so bedarf es keiner Mietminderung durch den Dauercamper.
24. AGB der Garms Ostseecamping GmbH & Co KG
Diese AGB ist die aktuelle Version. Alle vorherigen Versionen verlieren Ihre Gültigkeit. Die aktuelle Version ist immer auf der Homepage einsehbar.
25. Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist Oldenburg / Holstein.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmngen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand der AGB 01.01.2020